Wenn es erforderlich wird treffen wir uns für Sie auch persönlich mit Ihrem Gläubiger oder mit Ihrer Bank, um entsprechende Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Sie können als Geschäftsführer Ihrer Firma beim Termin mit anwesend sein oder nicht. Entsprechende Termine nehmen wir in Ihrem Auftrag an und vertreten Sie im Namen Ihrer Gesellschaft.