Vier Jahrzehnte Erfahrung in der Unternehmensrettung. Wir führen Gläubigerverhandlungen, entwickeln tragfähige Sanierungskonzepte und sichern das Fortbestehen Ihrer GmbH – diskret, kompetent und rechtssicher.
Erfahrung, die Sie in der Krise brauchen
Unser Ansatz
Was 1984 mit dem Grundsatz begann, echte unternehmerische Verantwortung zu tragen, ist heute ein ausgereiftes, rechtlich fundiertes Beratungskonzept für Unternehmen in der Krise.
Der Ursprung unserer Tätigkeit liegt im Jahr 1984. Damals agierte unser Gründer nach einem ebenso einfachen wie wirkungsvollen Prinzip: Kein Erfolg – keine Vergütung. Statt Beratungsrechnungen zu stellen, übernahm er bei erfolgreichen Sanierungen einen Gesellschaftsanteil – und trug damit echtes unternehmerisches Risiko.
„Der Schlüssel lag darin, dass ich als völlig unbelasteter Dritter zu den Gläubigern ging und auf Augenhöhe neu verhandelte – ohne die Geschichte des alten Geschäftsführers zu tragen."
Über die Jahrzehnte haben sich Gesetzgebung und Marktbedingungen grundlegend gewandelt. Das Insolvenzrecht ist erheblich verschärft worden. Ein moderner Sanierungsberater muss heute höchste rechtliche Sorgfalt walten lassen, um strafrechtlichen Risiken vorzubeugen.
Wir haben unser Konzept konsequent weiterentwickelt: Professionelle Sanierungsberatung auf Basis des aktuellen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts, kombiniert mit der unternehmerischen Erfahrung aus über vier Jahrzehnten Krisenmanagement.
Beginn der Tätigkeit als Sanierungsberater mit erfolgreichen Gläubigerverhandlungen und dem Ansatz echter unternehmerischer Beteiligung.
Aufbau eines strukturierten Sanierungskonzepts, Einbindung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Expertise.
Professionalisierung in Reaktion auf die verschärfte Rechtslage; Entwicklung rechtssicherer Handlungsrahmen.
Vollständige Integration aktueller Instrumente wie StaRUG, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung.
Unsere Leistungen
Von der ersten Krisenerkennung bis zur abgeschlossenen Sanierung – mit klarem Fokus auf rechtliche Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg.
Umfassende Analyse Ihrer wirtschaftlichen Lage: Liquiditätsstatus, Insolvenzantragspflicht, Ursachenforschung. Ehrliche Einschätzung der Sanierungschancen – ohne Beschönigung.
Professionelle Kommunikation mit Gläubigern, Banken und Lieferanten. Als unbelastete Drittpartei schaffen wir neue Vertrauensbasis für tragfähige Vereinbarungen.
Entwicklung eines fundierten Sanierungskonzepts nach IDW S6-Standards mit konkretem Maßnahmenplan, Finanzplanung und realistischer Erfolgsprognose.
Prävention vor dem formellen Insolvenzverfahren: außergerichtliche Einigung, Stundungsvereinbarungen, Schuldenschnitte – alles im Rahmen des geltenden Rechts.
Nutzung des modernen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für diskrete, vorinsolvenzliche Sanierungen außerhalb des öffentlichen Insolvenzverfahrens.
Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen: Kostenoptimierung, Prozessverbesserung, Geschäftsmodell-Anpassung und Neuausrichtung des Unternehmens.
Unser Vorgehen
Jede Sanierung folgt einem bewährten Prozess – individuell angepasst auf die spezifische Situation Ihres Unternehmens.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation. Keine Verpflichtungen, absolute Diskretion. Wir hören zu und beurteilen ehrlich die Handlungsoptionen.
Detaillierte Prüfung der finanziellen, operativen und rechtlichen Lage. Insolvenzantragspflicht, Haftungsrisiken, Sanierungspotenzial.
Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungsplans mit konkreten Maßnahmen, Zeitplan und realistischer Finanzplanung.
Begleitung der Implementierung, Verhandlungsführung, Überwachung und Anpassung der Maßnahmen bis zum Sanierungserfolg.
Rechtliche Instrumente
Das deutsche Insolvenzrecht bietet heute mehr Möglichkeiten zur Sanierung als je zuvor. Wir kennen alle Instrumente und setzen das jeweils geeignetste ein.
Der schnellste und diskreteste Weg: Direkte Verhandlungen mit Gläubigern ohne gerichtliche Beteiligung. Stundungen, Teilerlass, Ratenzahlungen. Unsere Stärke: die Verhandlungsführung als unbelastete Partei.
Seit 2021 ermöglicht das StaRUG eine gerichtlich begleitete Restrukturierung ohne formelles Insolvenzverfahren – diskret und ohne öffentliche Insolvenzbekanntmachung.
Das Schutzschirmverfahren gibt sanierungswilligen Unternehmen bis zu drei Monate Zeit zur Erarbeitung eines Insolvenzplans unter eigenem Management.
Die Eigenverwaltung erlaubt der Geschäftsführung, das Unternehmen selbst durch das Verfahren zu führen. In Kombination mit einem Insolvenzplan können Schulden erheblich reduziert werden.
Referenzen
„In einer völlig aussichtslosen Situation hat GmbH-Retter das Unmögliche möglich gemacht. Die Gläubigerverhandlungen waren professionell, die Kommunikation transparent. Heute läuft unser Betrieb wieder."
„Kompetente Beratung und schnelle Hilfe in höchster Not. Das Team hat mich durch den gesamten StaRUG-Prozess begleitet – ich konnte meinen Betrieb retten und meine 23 Mitarbeiter halten."
„Was ich als Geschäftsführer nicht mehr durchsetzen konnte, schaffte GmbH-Retter in wenigen Wochen. Die Glaubwürdigkeit als neutraler Dritter in Gläubigerverhandlungen ist durch nichts zu ersetzen."
Kontakt aufnehmen
Zeit ist in einer Unternehmenskrise der kritischste Faktor. Je früher wir handeln, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.
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