Was ist Eigenverwaltung bei einer Insolvenz?

Die Eigenverwaltung bei einer Insolvenz ist ein Verfahren, bei dem das insolvente Unternehmen die Verwaltung und Kontrolle über das eigene Vermögen und die Geschäftstätigkeit behält, anstatt einen externen Insolvenzverwalter zu bestellen. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Vorteile der Eigenverwaltung:

  1. Kontrolle und Geschäftsführung: Das Unternehmen bleibt unter der Kontrolle des bisherigen Managements, das weiterhin die Geschäfte führt. Es wird jedoch von einem sogenannten Sachwalter überwacht, der vom Gericht bestellt wird. Der Sachwalter stellt sicher, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt bleiben und das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß abläuft.
  2. Planverfahren: Ziel der Eigenverwaltung ist es, einen Insolvenzplan zu erstellen und umzusetzen, der die Sanierung des Unternehmens ermöglicht. Dieser Plan wird in Zusammenarbeit mit den Gläubigern entwickelt und muss von ihnen sowie vom Insolvenzgericht genehmigt werden.
  3. Flexibilität und Schnelligkeit: Durch die Eigenverwaltung kann das Unternehmen flexibler und schneller auf Herausforderungen reagieren, da keine externen Insolvenzverwalter in die täglichen Geschäftsentscheidungen einbezogen werden müssen. Dies kann den Sanierungsprozess effizienter gestalten.
  4. Vertrauen und Kontinuität: Die Eigenverwaltung signalisiert Vertrauen in die Unternehmensführung und sorgt für Kontinuität im Geschäftsbetrieb, was positiv auf Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter wirken kann. Dies kann helfen, den Geschäftsbetrieb während der Insolvenz aufrechtzuerhalten und den Unternehmenswert zu sichern.
  5. Kosteneinsparungen: Da kein externer Insolvenzverwalter eingesetzt wird, können Kosten gespart werden. Der Sachwalter hat eine beratende und überwachende Rolle, was in der Regel weniger kostspielig ist als die vollständige Übernahme durch einen Insolvenzverwalter.

Voraussetzungen und Ablauf

  • Antragstellung: Das Unternehmen muss einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen, der vom Insolvenzgericht genehmigt werden muss. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Eigenverwaltung zu einer besseren Sanierung des Unternehmens führen kann.
  • Sachwalter: Ein Sachwalter wird vom Gericht bestellt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und den Sanierungsprozess zu überwachen.
  • Insolvenzplan: Gemeinsam mit den Gläubigern wird ein Insolvenzplan entwickelt, der die Sanierung des Unternehmens beschreibt. Dieser Plan muss von den Gläubigern und dem Gericht genehmigt werden.

Quellen

Die Eigenverwaltung kann eine attraktive Option für Unternehmen sein, die sich in einer finanziellen Krise befinden, aber noch über ein funktionsfähiges Management und eine realistische Sanierungsperspektive verfügen.

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