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Seit 1984 – Erfahrung, die zählt

Wenn Ihr Unternehmen
in die Krise gerät —
wir handeln.

Vier Jahrzehnte Erfahrung in Firmensanierung und Insolvenzabwehr. Wir führen Gläubigerverhandlungen, entwickeln tragfähige Sanierungskonzepte und retten Ihre GmbH — diskret, kompetent und rechtssicher.

40+
Jahre Erfahrung
∅ 78%
Erfolgsquote
100%
Diskretion

⚠ Handeln Sie jetzt — nicht morgen

  • Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung der Gesellschaft
  • Forderungen von Gläubigern häufen sich
  • Konten werden gesperrt oder gepfändet
  • Geschäftsführer haftet persönlich
  • Mitarbeiter in Unsicherheit

„Der Schlüssel lag darin, dass ich als völlig unbelasteter Dritter zu den Gläubigern ging und auf Augenhöhe neu verhandelte — ohne die Geschichte des alten Geschäftsführers zu tragen."

— GmbH-Retter, seit 1984

Unser Ansatz

Vier Jahrzehnte Erfahrung — ein bewährtes Konzept

Was 1984 mit dem Grundsatz begann, echte unternehmerische Verantwortung zu tragen, ist heute ein ausgereiftes, rechtlich fundiertes Beratungskonzept für Unternehmen in der Krise.

Der Ursprung unserer Tätigkeit liegt im Jahr 1984. Damals agierte unser Gründer nach einem ebenso einfachen wie wirkungsvollen Prinzip: Kein Erfolg — keine Vergütung. Statt Beratungsrechnungen zu stellen, übernahm er bei erfolgreichen Sanierungen einen Gesellschaftsanteil — und trug damit echtes unternehmerisches Risiko.

„Der Schlüssel zur erfolgreichen Firmensanierung liegt in der Verhandlungsführung als unbelastete Partei — ohne die Vorgeschichte des Unternehmens zu tragen."

Wir haben unser Konzept konsequent weiterentwickelt: Professionelle Sanierungsberatung auf Basis des aktuellen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts, kombiniert mit der unternehmerischen Erfahrung aus über vier Jahrzehnten Krisenmanagement.

84
1984
Erste Erfolge in der Firmensanierung

Beginn der Tätigkeit als Sanierungsberater mit erfolgreichen Gläubigerverhandlungen und dem Ansatz echter unternehmerischer Beteiligung.

90s
1990er
Erweiterung des Methodenspektrums

Aufbau eines strukturierten Sanierungskonzepts, Einbindung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Expertise zur Insolvenzabwehr.

00s
2000er
Anpassung an neue Insolvenzgesetzgebung

Professionalisierung in Reaktion auf die verschärfte Rechtslage; Entwicklung rechtssicherer Handlungsrahmen für die Firmenrettung.

now
Heute
Modernes Konzept nach StaRUG & ESUG

Vollständige Integration aktueller Instrumente wie StaRUG, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung für maximale Firmenrettungs-Chancen.

Unsere Leistungen

Umfassende Unterstützung in jeder Krisenphase

Von der ersten Krisenerkennung bis zur abgeschlossenen Firmensanierung — mit klarem Fokus auf Insolvenzabwehr, rechtliche Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg.

Schritt 1

Krisenanalyse & Frühdiagnose

Umfassende Analyse Ihrer wirtschaftlichen Lage: Liquiditätsstatus, Insolvenzantragspflicht, Ursachenforschung. Ehrliche Einschätzung der Sanierungschancen — ohne Beschönigung.

Kernkompetenz

Gläubigerverhandlungen

Professionelle Kommunikation mit Gläubigern, Banken und Lieferanten. Als unbelastete Drittpartei schaffen wir eine neue Vertrauensbasis für tragfähige Vereinbarungen.

IDW S6

Sanierungskonzept

Entwicklung eines fundierten Sanierungskonzepts nach IDW S6-Standards mit konkretem Maßnahmenplan, Finanzplanung und realistischer Erfolgsprognose für Ihre GmbH.

Prävention

Insolvenzabwehr

Prävention vor dem formellen Insolvenzverfahren: außergerichtliche Einigung, Stundungsvereinbarungen, Schuldenschnitte — Gesellschaft vor Insolvenz retten im Rahmen des geltenden Rechts.

Seit 2021

StaRUG-Verfahren

Nutzung des modernen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für diskrete, vorinsolvenzliche Sanierungen außerhalb des öffentlichen Insolvenzverfahrens.

Umsetzung

Operative Restrukturierung

Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen: Kostenoptimierung, Prozessverbesserung, Geschäftsmodell-Anpassung und Neuausrichtung des Unternehmens.

Unser Vorgehen

Strukturiert durch die Krise

Jede Firmensanierung folgt einem bewährten Prozess — individuell angepasst auf die spezifische Situation Ihres Unternehmens.

Vertrauliches Erstgespräch

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation. Keine Verpflichtungen, absolute Diskretion. Wir hören zu und beurteilen ehrlich die Handlungsoptionen zur Insolvenzabwehr.

Tiefenanalyse

Detaillierte Prüfung der finanziellen, operativen und rechtlichen Lage. Insolvenzantragspflicht, Haftungsrisiken, Sanierungspotenzial — für GmbH und weitere Rechtsformen.

Sanierungskonzept

Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungsplans mit konkreten Maßnahmen, Zeitplan und realistischer Finanzplanung für die Firmenrettung.

Umsetzung & Monitoring

Begleitung der Implementierung, Verhandlungsführung, Überwachung und Anpassung der Maßnahmen bis zum Sanierungserfolg.

Rechtliche Instrumente

Alle Wege aus der Insolvenz

Das deutsche Insolvenzrecht bietet heute mehr Möglichkeiten zur Firmensanierung als je zuvor. Wir kennen alle Instrumente zur Insolvenzabwehr und Firmenrettung und setzen das jeweils geeignetste ein.

Außergerichtlich

Außergerichtliche Einigung

Der schnellste und diskreteste Weg zur Insolvenzabwehr: Direkte Verhandlungen mit Gläubigern ohne gerichtliche Beteiligung. Stundungen, Teilerlass, Ratenzahlungen.

StaRUG

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Seit 2021 ermöglicht das StaRUG eine gerichtlich begleitete Restrukturierung ohne formelles Insolvenzverfahren — diskret und ohne öffentliche Insolvenzbekanntmachung.

§ 270b InsO

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren gibt sanierungswilligen Unternehmen bis zu drei Monate Zeit zur Erarbeitung eines Insolvenzplans unter eigenem Management.

ESUG / InsO

Eigenverwaltung & Insolvenzplan

Die Eigenverwaltung erlaubt der Geschäftsführung, das Unternehmen selbst durch das Verfahren zu führen. In Kombination mit einem Insolvenzplan können Schulden erheblich reduziert werden.

Referenzen

Was unsere Mandanten sagen

★★★★★

„In einer völlig aussichtslosen Situation hat GmbH-Retter das Unmögliche möglich gemacht. Die Gläubigerverhandlungen waren professionell, die Kommunikation transparent. Heute läuft unser Betrieb wieder."

M. K.
Geschäftsführer, Handelsunternehmen
★★★★★

„Kompetente Beratung und schnelle Hilfe in höchster Not. Das Team hat mich durch den gesamten StaRUG-Prozess begleitet — ich konnte meine Firma retten und meine 23 Mitarbeiter halten."

S. W.
Inhaberin, Produktionsbetrieb
★★★★★

„Was ich als Geschäftsführer nicht mehr durchsetzen konnte, schaffte GmbH-Retter in wenigen Wochen. Die Glaubwürdigkeit als neutraler Dritter in Gläubigerverhandlungen ist durch nichts zu ersetzen."

T. B.
Mitgründer, Technologieunternehmen

Häufige Fragen

Fragen zu Firmensanierung & Insolvenzabwehr

Eine GmbH vor der Insolvenz zu retten erfordert schnelles Handeln. Mögliche Wege sind außergerichtliche Gläubigerverhandlungen, ein Sanierungskonzept nach IDW S6, das StaRUG-Verfahren oder das Schutzschirmverfahren. Entscheidend ist frühzeitige professionelle Beratung — je früher, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.
Insolvenzabwehr bezeichnet alle Maßnahmen zur Verhinderung eines formellen Insolvenzverfahrens. Sie ist möglich, solange keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt — oder in den ersten Wochen danach. Instrumente sind Stundungsvereinbarungen, Schuldenschnitte und außergerichtliche Einigungen.
Das erste Beratungsgespräch zur Firmensanierung ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen von der Komplexität des Falles ab. Wir besprechen Honorar und Erfolgsmodelle transparent im Erstgespräch — ohne versteckte Gebühren.
Firmensanierung zielt darauf ab, das Insolvenzverfahren zu vermeiden und das Unternehmen zu retten. Eine Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren zur geordneten Abwicklung oder Sanierung unter Insolvenzaufsicht. Firmensanierung ist die bevorzugte Option — sie schützt Reputation, Mitarbeiter und Geschäftsbeziehungen.
Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) ermöglicht seit 2021 eine gerichtlich begleitete Restrukturierung ohne formelles Insolvenzverfahren — diskret, ohne öffentliche Insolvenzbekanntmachung und unter Kontrolle der Unternehmensführung. Ideal für GmbHs die ihre Gesellschaft vor der Insolvenz retten wollen.
Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht von maximal 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit) bzw. 6 Wochen (Überschuldung). Bei drohender Insolvenz haben Sie mehr Zeit — nutzen Sie diese für eine Firmensanierung. Jeder Tag zählt.

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Zeit ist in einer Unternehmenskrise der kritischste Faktor. Je früher wir zur Firmensanierung ansetzen, desto mehr Optionen zur Insolvenzabwehr stehen zur Verfügung. Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.

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Gesellschaft PAN21.com Corporate Consultants LTD
Kington, England

Unser Versprechen

Absolute Diskretion. Keine Weitergabe Ihrer Daten. Ehrliche Einschätzung statt Wunschdenken — bereits im ersten Gespräch zur Firmensanierung.

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kein Mandatsverhältnis entsteht durch die Kontaktaufnahme.