Ob man es nun glauben möchte oder nicht, aber die Firmensanierung in heutiger Zeit ist ein heikles Thema.
Es gibt zwischenzeitlich so viele Strafgesetze um das Führen einer Gesellschaft in Deutschland, dass es unverfänglicher erscheint einen Banküberfall zu planen als die Rettung einer Gesellschaft zu initiieren.
Selbst der einfachste Anfang einer Kommunikation bei der ein Geschäftsführer vor einem sitzt und sagt
„….ich habe da ein Problem….“ bewegt sich schon hart an der Grenze einer strafbewehrten Insolvenzverschleppung.
Wer sich nicht auskennt kommt schnell in die Nähe von Vorwürfen wie nicht nur der Insolvenzverschleppung, sondern wie Betrug, Gläubigerbenachteiligung und Bankrott.
Es ist also nicht anzuraten einfach drauf los zu wurschteln sondern man benötigt zunächst einmal die umfassende Hilfe eines Rechtsanwalts, der eine Sanierung mit begleitet.
Der Anwalt befasst sich mit dem juristischen Teil der Angelegenheit während erfahrene Unternehmensberater sich mit Gläubigern im kaufmännischen Bereich auseinander setzen müssen.
Gleichzeitig müssen alle Teile darauf achten dass die bisherige Geschäftsführung das tut was sie am besten kann…. -Geld zu verdienen.
Was Sie in einem derartigen Fall nicht haben wollen sind Leute die vollmundig grosse Versprechen machen, damit Sie nicht am Ende gemeinsam mit ihnen auf einer Anklagebank sitzen müssen.