Eigenverwaltung bei einer Insolvenz

Die Eigenverwaltung bei einer Insolvenz ist ein Verfahren, bei dem das insolvente Unternehmen die Verwaltung und Kontrolle über das eigene Vermögen und die Geschäftstätigkeit behält, anstatt einen externen Insolvenzverwalter zu bestellen. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Vorteile der Eigenverwaltung:

Kontrolle und Geschäftsführung

Das Unternehmen bleibt unter der Kontrolle des bisherigen Managements, das weiterhin die Geschäfte führt. Es wird jedoch von einem sogenannten Sachwalter überwacht, der vom Gericht bestellt wird. Der Sachwalter stellt sicher, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt bleiben und das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß abläuft. Die Geschäftsleitung bleibt somit handlungsfähig, jedoch unter gerichtlicher Aufsicht.

Planverfahren

Ziel bei der Eigenverwaltung bei einer Insolvenz ist es, einen Insolvenzplan zu erstellen und umzusetzen, der die Sanierung des Unternehmens ermöglicht. Dieser Plan wird in Zusammenarbeit mit den Gläubigern entwickelt und muss von ihnen sowie vom Insolvenzgericht genehmigt werden. Der Insolvenzplan kann neben einer Reduzierung der Verbindlichkeiten auch eine Restrukturierung des Unternehmens und eine strategische Neuausrichtung beinhalten.

Flexibilität und Schnelligkeit

Durch die Eigenverwaltung bei einer Insolvenz kann das Unternehmen flexibler und schneller auf Herausforderungen reagieren, da keine externen Insolvenzverwalter in die täglichen Geschäftsentscheidungen einbezogen werden müssen. Dies kann den Sanierungsprozess effizienter gestalten. Da das Unternehmen weiterhin eigenständig agiert, können operative Maßnahmen schneller umgesetzt und Verhandlungen mit Gläubigern und Investoren direkter geführt werden.

Vertrauen und Kontinuität

Die Eigenverwaltung signalisiert Vertrauen in die Unternehmensführung und sorgt für Kontinuität im Geschäftsbetrieb, was positiv auf Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter wirken kann. Dies kann helfen, den Geschäftsbetrieb während der Insolvenz aufrechtzuerhalten und den Unternehmenswert zu sichern. Die Vermeidung einer abrupten Unternehmensübernahme durch einen externen Insolvenzverwalter kann zudem das Vertrauen des Marktes und der Stakeholder stärken.

Kosteneinsparungen

Da kein externer Insolvenzverwalter eingesetzt wird, können Kosten gespart werden. Der Sachwalter hat eine beratende und überwachende Rolle, was in der Regel weniger kostspielig ist als die vollständige Übernahme durch einen Insolvenzverwalter. Zudem bleiben wertvolle interne Ressourcen erhalten, da die bestehende Unternehmensstruktur nicht vollständig umgestellt werden muss.

Voraussetzungen und Ablauf

Antragstellung

Das Unternehmen muss einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen, der vom Insolvenzgericht genehmigt werden muss. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Eigenverwaltung zu einer besseren Sanierung des Unternehmens führen kann. Dabei müssen Prognosen und Gutachten eingereicht werden, die eine realistische Erfolgsaussicht belegen.

Sachwalter

Ein Sachwalter wird vom Gericht bestellt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und den Sanierungsprozess zu überwachen. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren und sicherzustellen, dass die Eigenverwaltung nicht zum Nachteil der Gläubiger genutzt wird. In regelmäßigen Berichten an das Gericht dokumentiert der Sachwalter den Fortschritt der Sanierung.

Insolvenzplan

Gemeinsam mit den Gläubigern wird ein Insolvenzplan entwickelt, der die Sanierung des Unternehmens beschreibt. Dieser Plan muss von den Gläubigern und dem Gericht genehmigt werden. Er kann verschiedene Maßnahmen beinhalten, darunter Umschuldungen, Forderungsverzichte oder strategische Neuausrichtungen. Die erfolgreiche Umsetzung des Insolvenzplans ist entscheidend für den Fortbestand des Unternehmens.

Herausforderungen der Eigenverwaltung

Obwohl die Eigenverwaltung bei einer Insolvenz viele Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen:

  • Hohe Anforderungen an das Management: Das bestehende Management muss in der Lage sein, die Sanierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zu treffen.
  • Strenge rechtliche Vorgaben: Die Eigenverwaltung muss strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um Missbrauch zu verhindern.
  • Notwendigkeit der Zustimmung der Gläubiger: Ohne deren Kooperationsbereitschaft kann die Eigenverwaltung scheitern.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Schultze & Braun – Eigenverwaltung
  • Luther Rechtsanwaltsgesellschaft – Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung kann eine attraktive Option für Unternehmen sein, die sich in einer finanziellen Krise befinden, aber noch über ein funktionsfähiges Management und eine realistische Sanierungsperspektive verfügen. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, transparente Kommunikation mit den Gläubigern und eine strikte Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Für weitere Informationen können Sie unsere separate Website nutzen oder schreiben Sie uns einfach eine Mail über unser Webformular.

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